Persönlicher Einsatz zahlt sich aus: Anreize zur Aufnahme von Neupatienten bleiben bestehen

Um die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 zu stabilisieren, war unter anderem vorgesehen, dass die Anreize für Haus- und Fachärzte neue Patienten aufzunehmen und zeitnahe Termine anzubieten, ab kommenden Jahr ersatzlos gestrichen werden. Im gestern vom Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) werden diese Regelungen modifiziert beibehalten.

, GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet

Dazu die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari:

“Darüber, dass weiterhin finanzielle Anreize für die zeitnahe Aufnahme von Neupatienten bestehen bleiben, bin ich sehr froh. Als niedergelassene Pädiaterin war ich mit der Abschaffung der 2019 eingeführten Neupatientenregelung nicht zufrieden. Es gab dementsprechend aus der Bevölkerung und von den niedergelassenen ärztlichen Kollegen viele Unmutsäußerungen. Klar ist, dass die Finanzierung der Krankenkassen sichergestellt sein muss. Aber Einsparungen, die zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen, wären der falsche Schritt gewesen. Darum habe ich mich auch persönlich gegenüber dem Bundesgesundheitsminister sehr deutlich für den Fortbestand der Regelungen eingesetzt. Dass wir nunmehr zu einem System von Zuschlägen gekommen sind, in dem die Ärzte belohnt werden, die zeitnahe Termine anbieten und eng mit den Terminservicestellen zusammenarbeiten, begrüße ich sehr. Können Haus- oder Fachärzte für Neupatienten einen Termin am Folgetag anbieten, können bis zu 200 Prozent der üblichen Versichertenpauschale abgerechnet werden, bis zum vierten Tag beträgt der Zuschlag immer noch 100 Prozent. Hausärzte, die einen Termin für Ihre Patienten bei einem Facharzt vermitteln, erhalten dafür 15 Euro zusätzlich. Ich bin mir sicher, dass diese Anreize für Ärzte den Patienten zugutekommen.”

Nezahat Baradari

“Letztlich”, so Baradari, “führen die angepassten Regeln für Neupatienten dazu, dass privat und gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe gleichbehandelt werden. Und das ist gut so.”

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