Gesundheitspolitischer Jahresrückblick 2023

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Zeit für einen kleinen Rückblick, denn in den vergangenen 12 Monaten haben wir gesundheitspolitisch viel erreicht. Folgende Gesetze haben wir in diesem Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) stärken wir die Versorgungssicherheit bei Kinderarzneimitteln. Dafür lockern wir die Preisregeln für Kinderarzneimittel, erhöhen die verbindlichen Bevorratungspflichten von Arzneimitteln und vereinfachen die Austauschregeln für Apotheken, wenn Arzneimittel nicht verfügbar sind. Außerdem:

 Mit dem Pflegestudium-Stärkungsgesetz wird die Attraktivität durch eine modernde hochschulische Pflegeausbildung gestärkt. Zusätzlich:

Trotz der Kritik an der Ausgestaltung: Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

  • Verstetigen wir die Patientenberatung durch die Errichtung einer Stiftung zur unabhängigen Erfüllung des Beratungsangebots
  • Binden wir Patientenorganisationen eng ein
  • Schaffen wir regionale Informations- und Beratungszentren für eine niedrigschwellige Beratung

Ich finde: Darauf lässt sich aufbauen.

Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) führen wir die Elektronische Patientenakte ab dem 1.1.2025 für alle GKV-Versicherten und das E-Rezept ab 2024 ein. Damit wird das Übermitteln von Daten für das medizinische und pharmazeutische Fachpersonal einfacher – gleichzeitig werden Doppelbehandlungen vermieden und Therapien können früher begonnen werden. Natürlich bin ich letztendlich auch gespannt auf die EU-Konformität und hoffe, dass es bei den Trilogverhandlungen bald ein gutes Ergebnis erzielt werden kann. Außerdem beinhaltet das Gesetz:

  • Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vergüten wir die Pflege besser. So erhöhen wir das Pflegegeld, die ambulanten Pflegesachleistungsbeträge, sowie die Leistungszuschläge für Pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2. Außerdem führen wir einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein. Diesen können die Anspruchsberechtigten dann nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für die Forschung mit Gesundheitsdaten und gewährleisten gleichzeitig hohe Datenschutzstandards und eine dezentrale Datenhaltung. Außerdem:

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz schaffen wir mehr Transparenz über die Qualität der Krankenhäuser durch ein Onlineverzeichnis. Dafür bringen wir ein Onlineportal mit einer für Jeden verständlichen Darstellung des stationären Leistungsgeschehens an den Start. So können Patientinnen und Patienten einfacher informierte Entscheidungen fällen. Aktuell wird das Gesetz noch im Vermittlungsausschuss mit den Ländern beraten.

Im neuen Jahr haben wir ebenfalls viel vor. So soll z.B. die Krankenhausreform vollendet, aber auch ein neues Reformkonzept für Notfallversorgung vorgelegt sowie mit zwei Versorgungsgesetzen die Krankenversorgung weiter verbessert werden. Ganz besonders wichtig ist mir die anstehende Gründung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Damit soll eine neue, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMG entstehen, damit die öffentliche Gesundheit gestärkt werden kann. Ich freue mich schon sehr darauf, diesen Gesetzgebungsprozess als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zu begleiten.

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