Nach dem Arbeitsleben ordentlich abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen des Sozialstaats. Wir wollen dieses Versprechen für die nächsten Jahrzehnte erneuern – und haben wichtige Maßnahmen in der Rentenpolitik durchgesetzt
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für viele Menschen im Alter die Haupteinkommensquelle, um ihr Leben zu finanzieren. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben darüber hinaus Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Trotzdem sind viele im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Mit der Einführung einer Grundrente würdigen wir die Lebensleistung langjährig Versicherter. Den Zuschlag erhält, wer im Erwerbsleben zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittentgelts verdient hat. Voraussetzung für den vollen Erhalt der Grundrente sind 35 Beitragsjahre, zwischen 33 und 35 Beitragsjahren erfolgt ein gestaffelter Zuschlag. Wichtig war uns: Niemand muss einen Antrag stellen. Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt. Auch gibt es keine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung. Zusätzliches Einkommen wird innerhalb bestimmter Freibeträge nicht angerechnet. Rund 1,3 Millionen Menschen werden mit der Grundrente einen spürbaren Zuschlag auf ihre Rente bekommen. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden davon profitieren. -> Mehr Informationen zur Grundrente.
Für die Zukunft bleibt für uns Sozialdemokrat*innen die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung zentrales Instrument für die Absicherung im Alter. Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine stabile Rentenleistung und ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Sollten sich weitere Spielräume ergeben, werden wir sie nutzen.
Immer wieder fordern Arbeitgeber und konservative Kräfte, dass Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen. Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist. Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten.
Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es bleibt eine Forderung für die Zukunft, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden.