Abgeordnetengesetz
Mitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Meine veröffentlichungspflichtigen Angaben der vergangenen Wahlperiode finden Sie im Archiv des Deutschen Bundestages.
Abgeordnetenwatch „Transparenz-Versprechen“
Ich verspreche, mich im Bundestag für effektive Transparenzregeln einzusetzen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nezahat-baradari
Ich werde mich für ein Verbot von Unternehmenspenden an Parteien einsetzen.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass Lobbyist:innen ihre Kontakte mit Bundesregierung und Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen.
Ich verpflichte mich, während meiner Mandatszeit jährlich die Steuermittel, die für meine Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung stehen, offenzulegen.