Durch die Starkregenfälle und das Hochwasser im vergangenen Juli sind enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor der Wahl einen umfangreichen Aufbaufonds beschlossen, damit die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden sowie für den Wiederaufbau solidarisch von Bund und Ländern getragen werden.

„Mit dem heutigen Beschluss macht der Deutsche Bundestag den Weg frei für die Bundeshilfe beim Wiederaufbau nach dem Hochwasser. Zu den bereits beschlossenen Soforthilfen von 400 Millionen Euro kommen nun weitere 30 Milliarden Euro, um die Menschen vor Ort zu unterstützen. Auch in unserer Region haben die Wassermassen erhebliche Schäden angerichtet. Für die Menschen in den betroffenen Gemeinden ist wichtig, dass die nun beschlossenen Hilfszahlungen auch schnell bei ihnen ankommen. Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung ist hierbei gefordert, für eine zügige Umsetzung zu sorgen und nicht erneut auf der Bremse zu stehen“, erklärt Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis „Olpe – Märkischer Kreis I“ mit Betreuungswahlkreis Siegerland.

Neben den finanziellen Hilfen werden mit dem verabschiedeten Gesetz auch die rechtlichen Voraussetzungen für die praktische Hilfe vor Ort geschaffen. So wurde das Baugesetzbuch geändert, um die Errichtung mobiler Unterkünfte für Betroffene bzw. mobile Läden und Infrastrukturen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern. In enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern wird diese Sonderregelung auch auf Nachbargemeinden und für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeweitet. Damit hilft der Bund den Betroffenen schnell und unbürokratisch in der akuten Notlage. Ebenso werden Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht entlastet.

„Neben der wichtigen Aufbauhilfe hat der Deutsche Bundestag auch neue Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen. So wird zukünftig die Auslastung des Gesundheitswesens – die sogenannte Hospitalisierungsrate – stärker als bisher in den Fokus genommen. Zugleich darf künftig vorübergehend für die Geltungsdauer der epidemischen Lage der Impfstatus der Beschäftigten in Kitas, Schulen oder in der Altenpflege vom Arbeitgeber abgefragt werden. Dies schützt zusätzlich Risikogruppen sowie Kinder und Jugendliche vor einer Infektion. Ebenso wurde die von der SPD geforderte Ganztagsbetreuung ab 2026 mit 3,5 Milliarden Euro Bundesbeteiligung endgültig beschlossen“, erläutert die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari abschließend.

Anderen empfehlen: