Menschen dürfen nicht wegen ihres geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen.

, Heizkosten: Höherer Zuschuss für Wohngeldbezieher
Nezahat Baradari, MdB, SPD. Copyright: photothek.net

Wegen steigender Heizkosten sollen Wohngeldbezieherinnen und -bezieher einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro für die laufende Heizperiode erhalten.

Dazu erklärt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari: Menschen dürfen nicht wegen eines geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen. Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Dem Referentenentwurf aus dem Wohnungsministerium ist zu entnehmen, dass der Bund einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von insgesamt 130 Millionen Euro vorsieht. „Damit“, so Nezahat Baradari, „helfen wir bundesweit 710.000 Haushalte, die heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen.“ Wer alleine wohnt, soll 135 Euro bekommen; für zwei Personen in einem Haushalt sind 175 Euro vorgesehen. 

Eine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie dem Kinderzuschlag, ist nicht vorgesehen. Damit setzt die Ampelkoalition in Berlin ein klares Zeichen der Solidarität und lässt niemanden in einer kalten Wohnung zurück. Von dem höheren Zuschuss sollen neben Wohngeldbezieher, jetzt auch Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Bezieher von Berufsausbildungshilfe profitieren. Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.

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