Der Haushaltsausschuss des Bundes hat kürzlich zusätzliche 66 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XI (DS XI) bereitgestellt. Für national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende, unbewegliche Kulturdenkmäler können die Fördergelder verwendet werden. Die Antragsstellung ist offen für die Bundesländer, aber auch für andere Gebietskörperschaften – darunter fallen etwa Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.
“Gerade für unsere Region mit einer hohen Dichte an Kulturdenkmälern ist das ein wichtiger Schritt. Unsere Infrastruktur ist zuletzt unter Druck geraten. Vielleicht können auch mit diesen Mitteln etwaige Flutschäden abgemildert und historisches Erbe erhalten werden. Das Förderprogramm ist dabei auch ein Signal an die ländlichen Regionen, dass sie nicht vergessen werden”, äußert sich die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari zum Denkmalschutz-Sonderprogramm.
Eingesetzt werden können die Mittel nur für Substanzerhaltung oder Restaurierungen im Sinne der Denkmalpflege. Dabei übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten für die förderfähigen Maßnahmen, die anderen 50 Prozent müssen von den Antragstellern anderweitig organisiert werden. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer – erst wenn dort nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen festgestellt wird, dass es sich um ein Denkmal von nationaler Bedeutsamkeit handelt, wird der Antrag zum Bund weitergeleitet. Die Frist dazu endet am 9. September dieses Jahres.
“Wir arbeiten weiterhin an einem Programm für investive Kulturmaßnahmen, um auch die Kulturschaffenden zu unterstützen”, betont die heimische Bundestagsabgeordnete.