Nezahat Baradari MdB begrüßt die Abschaffung des Paragrafen 219a
Letzte Woche wurde der Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Damit erhalten nun Ärztinnen und Ärzte, die Frauen bei möglichen Schwangerschaftsabbrüchen beraten, Rechtssicherheit. Bisher mussten diese noch mit Anzeigen rechnen. Auch sollen alle strafgerichtlichen Urteile gegen diese Ärztinnen und Ärzte seit dem 3. Oktober 1990 rückwirkend aufgehoben werden. Nezahat Baradari MdB befürwortet nun diese Entscheidung als Abgeordnete sowie als Ärztin. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausweitung von Abtreibungen. Die Auflagen, bis wann ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, und auch die Beratungspflicht bestehen weiterhin. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.
“Mir ist es lieber, dass sich Frauen in Konfliktsituationen fundierte und fachliche Information von Expertinnen und Experten holen, als wenn sie im Verborgenen die Kinder zur Welt bringen und aus Scham, Geldmangel, familiären Gründen oder einfach aus einer Situation der Ausweglosigkeit heraus dem Tod überlassen. Ärzte haben die oberste Pflicht, Leben zu schützen und zu erhalten. Diese Pflicht umfasst auch die eingehende Information der Schwangeren, was ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet, wie dieser durchgeführt wird und welche Nebenwirkungen bzw. Auswirkungen dieser haben kann.”
Aus den Gesprächen mit den Stellen für Schwangerenkonfliktberatung, wie Mirjam aus Olpe, konnte die Abgeordnete erfahren, dass Frauen, die aus diversen Gründen abtreiben wollen, sich nach einer Beratung teils für die Fortsetzung einer Schwangerschaft entscheiden. Keine Frau fällt diese Entscheidung leichtfertig. Im Gegenteil, wenn die Entscheidung zur Abtreibung gefällt wird, wirkt sich diese auf sie und ihre Familie aus. Sie begleitet sie ihr Leben lang.
Auch die Schwangerenberatungsstelle Mirjam begrüßt die Streichung des Paragrafen 219a, weil Ärztinnen/Ärzte jetzt Informationen über einen Abbruch veröffentlichen dürfen ohne strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Dadurch wird es für Frauen leichter eine/n Ärztin/Arzt ihres Vertrauens zu finden. Dennoch bleibt eine umfassende Beratung im geschützten Raum mit professioneller Gesprächspartnerin, wie z.B. bei Mirjam in Olpe, wichtig.