Die Erfolgsgeschichte des Kurzarbeitergeldes geht weiter. Die SPD hat sich erfolgreich für die Verlängerung des Kurzarbeitergelds um vier weitere Monate eingesetzt. So bekämpft die Ampel-Koalition wirksam drohende Arbeitslosigkeit und sichert die wichtigen Arbeitsplätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zudem wird es Unternehmen weiterhin ermöglicht, Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstatten zu lassen, wenn Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Die Ampel-Koalition sorgt sich so gerade auch um Menschen mit niedrigerem Einkommen, Minijobs bleiben anrechnungsfrei!
Die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (SPD) dazu: „Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, für die Arbeitenden und Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen. Ich begrüße die Verlängerung der Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 ausdrücklich!“.
Damit steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Zudem gelten die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes weiterhin (ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 % bzw. 87 %). Das im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz regelt auch, dass die Maßnahmen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz über den 31. März 2022 hinaus gelten. Baradari: „Die Situation für Familien war und ist weiterhin angespannt, viele sind am Rande ihrer Kräfte – hier Unterstützungsleistungen weiter anzubieten ist logische Folge sozialdemokratischer Politik und eine Frage des Respekts!“