Namentlichen Abstimmung am 26. April 2023 über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Drucksache-Nr.: 20/5629) zum Antrag CDU/CSU „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (Drucksache-Nr.: 20/3690). TOP 4, ca. 17.20 Uhr.

Persönliche Erklärung

der Abgeordneten Nezahat Baradari der SPD-Bundestagsfraktion zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Drucksache-Nr.: 20/5629) zum Antrag CDU/CSU „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (Drucksache-Nr.: 20/3690)

Ich stimme mit meiner Fraktion der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu, die dem Bundestag empfiehlt, den Antrag von CDU/CSU auf Drucksache 20/3690 abzulehnen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP haben wir uns eindeutig dafür ausgesprochen, das Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wolf so zu gestalten, dass möglichst wenige Konflikte auftreten. Hier sehen wir insbesondere für die Weitetierhaltung akuten Handlungsbedarf:

  • Wir nehmen die berechtigten Sorgen der Weidetierhalter sehr ernst. Ihnen muss eine wirtschaftliche Zukunft ermöglicht werden. Dies kann nur mit noch effektivem Herdenschutz funktionieren.
  • Insbesondere bei der Deich- und Wanderschäferei und in dicht besiedeltem oder touristischem Gebiet muss der Schutz von Menschen und Weidetieren Vorrang haben.  
  • Angesichts der hohen Dynamik bei der Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland, muss statt des bisherigen sechsjährigen Rhythmus der Evaluation, eine deutlich häufigere Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes durchgeführt werden, um entsprechende Maßnahmen zeitnaher durchführen zu können.
  • Herdenschutz ist vor allem Ländersache. Der Bund unterstützt die Länder dabei, tragbare und sachgerechte Lösungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen zu finden. Unser erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag ist es, den Erfahrungsaustausch zu bündeln.
  • Wir fordern vor diesem Hintergrund, für jedes Bundesland europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. 
  • Eine Voraussetzung für erfolgreichen Herdenschutz sind Maßnahmen des technischen Schutzes, insbesondere entsprechende Zäune. Deren Wirkung kann durch den Einsatz von Herdenschutzhunden noch verstärkt werden. Beide Maßnahmen müssen stärker gefördert werden.
  • Die Ausweitung von Präventionsgebieten mit den damit verbundenen Herdenschutzmaßnahmen ist ein sehr wichtiger Faktor.
  • Genanalysen an den Rissen zum Nachweis des Wolfes müssen schneller durchgeführt werden. Durch diese Voraussetzung könnten Entschädigungszahlungen schneller erfolgen. Außerdem sollten Folgemaßnahmen bereits nach dem 1. Riss möglich sein.
  • Ein effektiver Herdenschutz ist nur mit einer gemeinsamen Strategie von Bund und Ländern möglich. Hier müssen BMUV und BMEL aktiv werden und den im Koalitionsvertrag vereinbarten institutionalisierten „Dialog Weidetierhaltung und Wolf“ endlich etablieren. Die Mittelausstattung des Kompetenzzentrums Weidetierhaltung und Wolf bei der „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)“ wollen wir ausbauen.
  • In Gebirgslagen und an Deichen ist der Herdenschutz wegen des unwegsamen Geländes oder Vorgaben zum Hochwasserschutz eine besondere Herausforderung. Das gemeinsame Forschungsprojekt der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg muss jetzt rasch ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zügig umgesetzt werden.

Zur Information: Download Argumentationshilfe

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